Krankenkasse 50+: Prämien optimieren im Alter
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Ab dem 50. Lebensjahr verändern sich die gesundheitlichen Bedürfnisse vieler Menschen spürbar. Gleichzeitig steigen die Krankenkassenprämien mit dem Alter an, da die Kassen die Grundversicherungsprämien nach Altersgruppen differenzieren dürfen. Wer in dieser Lebensphase seine Versicherungssituation nicht aktiv hinterfragt, bezahlt rasch zu viel. Dieser Artikel richtet sich an alle Versicherten ab 50, die ihre Prämien sinnvoll reduzieren möchten, ohne auf wichtige medizinische Absicherung zu verzichten.
Ausgangslage: Prämien ab 50
In der Schweiz zahlen Personen über 50 im Durchschnitt rund CHF 510 pro Monat für die Grundversicherung – das sind über CHF 6'100 im Jahr. Der Unterschied zur günstigsten und teuersten Kasse kann dabei im gleichen Kanton leicht CHF 245 monatlich betragen. Aufs Jahr gerechnet sind das CHF 2'940, die ohne Leistungseinbusse eingespart werden können.
Warum Prämien mit dem Alter steigen
Ältere Versicherte verursachen statistisch gesehen höhere Gesundheitskosten. Eine 55-jährige Person beansprucht im Schnitt medizinische Leistungen im Wert von CHF 5'800 pro Jahr, während der Durchschnitt bei 30-Jährigen bei rund CHF 2'300 liegt. Die Krankenkassen kalkulieren diese Kosten in die Prämien ein, wobei die Solidarität zwischen den Altersgruppen per Gesetz gewährleistet bleibt.
Tipp: Der Wechsel der Grundversicherung ist in jedem Alter möglich und kann nicht verweigert werden. Kein Versicherer darf Sie aufgrund Ihres Alters oder Gesundheitszustands ablehnen. Nutzen Sie diese Garantie und vergleichen Sie jetzt.
Grundversicherung gezielt optimieren
Die Grundversicherung bietet verschiedene Stellschrauben, mit denen Sie Ihre monatliche Belastung senken können:
Versicherungsmodell anpassen
Viele Versicherte über 50 sind noch im teuren Standardmodell versichert. Ein Wechsel zum Hausarztmodell bringt Prämienrabatte zwischen 10 und 18 Prozent. Bei einer Monatsprämie von CHF 510 entspricht das einer Ersparnis von CHF 51 bis CHF 92 monatlich. Das Hausarztmodell hat für ältere Personen zudem den Vorteil, dass ein fester Ansprechpartner die Krankengeschichte kennt und koordiniert behandelt.
Erfahren Sie mehr über die einzelnen Modelle in unserem Beitrag Versicherungsmodelle im Vergleich.
Unfalldeckung prüfen
Wer nach der Pensionierung keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgeht, muss die Unfalldeckung in der Grundversicherung einschliessen. Vor der Pensionierung hingegen – bei einer Anstellung von mindestens 8 Stunden pro Woche – ist die Unfallversicherung über den Arbeitgeber geregelt. Prüfen Sie Ihre aktuelle Situation: Ein unnötiger Einschluss kostet rund CHF 11 monatlich.
Franchise im Alter: Die richtige Stufe finden
Die Franchisenwahl ist gerade für ältere Personen ein entscheidender Kostenfaktor. Pauschalempfehlungen greifen hier zu kurz – eine individuelle Betrachtung ist unerlässlich.
| Gesundheitssituation | Empfohlene Franchise | Begründung | Monatliche Ersparnis vs. CHF 300 |
|---|---|---|---|
| Selten beim Arzt, keine Medikamente | CHF 2'500 | Maximale Prämienersparnis, geringes Risiko | ca. CHF 148 |
| Gelegentliche Arztbesuche (2–3x/Jahr) | CHF 1'500 | Guter Kompromiss zwischen Prämie und Selbstbehalt | ca. CHF 98 |
| Regelmässige Behandlungen, Dauermedikation | CHF 300 | Franchise wird ohnehin ausgeschöpft | CHF 0 (Referenz) |
| Chronische Erkrankung mit hohen Kosten | CHF 300 | Tiefste Gesamtkosten bei hohem Leistungsbezug | CHF 0 (Referenz) |
Franchisenwechsel nicht vergessen
Wenn sich Ihre gesundheitliche Situation verändert – etwa durch eine neue Diagnose oder den Beginn einer Dauermedikation – sollten Sie die Franchise anpassen. Ein Wechsel zu einer tieferen Franchise ist jeweils per 1. Januar möglich (Kündigungsfrist: 30. November). Eine Erhöhung kann auch per 1. Juli erfolgen.
Zusatzversicherungen kritisch überprüfen
Mit zunehmendem Alter lohnt sich eine kritische Bestandesaufnahme sämtlicher Zusatzversicherungen. Manche Deckungen, die in jüngeren Jahren sinnvoll waren, haben möglicherweise an Relevanz verloren – während andere wichtiger geworden sind.
Überflüssige Policen identifizieren
- Geburtsvorbereitungs-Zusatz: Nach abgeschlossener Familienplanung überflüssig – spart CHF 8 bis CHF 19 monatlich.
- Fitness-Beiträge: Wenn Sie diese nie nutzen, lohnt sich die Deckung nicht mehr.
- Auslandsreise-Zusatz: Falls Sie kaum noch verreisen, können Sie diese Deckung streichen. Für gelegentliche Reisen genügt oft eine günstigere Einzelpolice.
Wichtige Deckungen beibehalten
- Spitalzusatzversicherung (halbprivat/privat): Bietet freie Arzt- und Spitalwahl, was bei komplexeren Eingriffen im Alter besonders wertvoll ist.
- Komplementärmedizin: Behandlungen wie Physiotherapie, Akupunktur oder Osteopathie werden im Alter häufiger genutzt.
- Zahnversicherung: Zahnmedizinische Kosten steigen mit dem Alter. Kronen, Brücken oder Implantate kosten schnell CHF 3'000 bis CHF 12'000.
Achtung: Kündigen Sie bestehende Zusatzversicherungen nie, bevor Sie eine neue Police zugesichert bekommen haben. Im Gegensatz zur Grundversicherung dürfen Kassen bei Zusatzversicherungen Gesundheitsprüfungen durchführen und Anträge ablehnen.
Krankenkassenwechsel ab 50 – was beachten?
Viele Versicherte zögern im Alter mit einem Kassenwechsel, weil sie befürchten, Nachteile zu erleiden. Diese Sorge ist bei der Grundversicherung unbegründet:
- Aufnahmepflicht: Jede Kasse muss Sie in der Grundversicherung aufnehmen – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand.
- Identische Leistungen: Alle Kassen decken exakt die gleichen Pflichtleistungen ab. Ein Wechsel bringt keine Leistungseinbusse.
- Keine Wartezeiten: Es gibt keine Karenzfristen oder Wartezeiten bei der Grundversicherung.
- Laufende Behandlungen: Auch mitten in einer Behandlung können Sie die Kasse wechseln. Die neue Kasse übernimmt die Kostenübernahme nahtlos.
Praktische Schritte zum Wechsel
Der Wechsel selbst ist unkompliziert: Wählen Sie über unseren kostenlosen Vergleich die günstigste Kasse, beantragen Sie dort die Aufnahme und kündigen Sie Ihre bisherige Grundversicherung fristgerecht per eingeschriebenem Brief bis zum 30. November. Erfahren Sie alle Details auf unserer Seite Krankenkasse wechseln.
Häufige Fragen für Senioren
Nein. In der obligatorischen Grundversicherung gilt eine gesetzliche Aufnahmepflicht. Keine Kasse darf Sie aufgrund Ihres Alters, bestehender Krankheiten oder bisheriger Leistungsbezüge ablehnen. Diese Regel gilt ausnahmslos für alle in der Schweiz wohnhaften Personen.
Absolut. Gerade beim Übergang in die Pensionierung ändern sich oft die Rahmenbedingungen – etwa durch den Wegfall der arbeitgeberseitigen Unfallversicherung oder ein verändertes Einkommen, das Anspruch auf Prämienverbilligung begründet. Ein Vergleich zum richtigen Zeitpunkt kann jährlich CHF 1'500 bis CHF 2'940 einsparen.
Grundversicherung und Zusatzversicherungen sind voneinander unabhängig. Sie können die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherungen beim bisherigen Anbieter behalten. Umgekehrt können Sie auch nur die Zusatzversicherung kündigen und die Grundversicherung belassen. Beachten Sie jedoch, dass ein Neuabschluss von Zusatzversicherungen im Alter mit einer Gesundheitsprüfung verbunden ist.