Prämienverbilligung (IPV) – bis zu 100 % Zuschuss zu Ihrer Krankenkasse

Rund 2,3 Millionen Personen in der Schweiz erhalten eine individuelle Prämienverbilligung. Prüfen Sie, ob auch Sie Anspruch haben – der Antrag ist unkompliziert und kann Ihnen Hunderte bis Tausende Franken jährlich einsparen.

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Seniorin freut sich über bewilligte Prämienverbilligung

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Prämienverbilligung?

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist ein staatlicher Zuschuss, der die finanzielle Belastung durch Krankenkassenprämien abfedert. Sie richtet sich an Personen und Familien, deren Einkommen im Verhältnis zu den Prämienkosten gering ist.

Die IPV wird durch Bund und Kantone gemeinsam finanziert. Der Bund stellt jährlich rund CHF 2,9 Milliarden bereit, die Kantone ergänzen diesen Betrag mit eigenen Mitteln. Die Umsetzung und die Einkommensgrenzen variieren von Kanton zu Kanton teilweise erheblich.

Wichtig: Die IPV wird nicht automatisch ausbezahlt. In den meisten Kantonen müssen Sie aktiv einen Antrag stellen. Nur wenige Kantone (z. B. Bern, Solothurn) prüfen den Anspruch automatisch anhand der Steuerdaten.

Wer hat Anspruch auf IPV?

Grundsätzlich können folgende Personengruppen eine Prämienverbilligung beantragen:

Wie hoch fällt der Zuschuss aus?

Die Höhe der IPV hängt von mehreren Faktoren ab:

In einigen Kantonen deckt die IPV die gesamte Prämie ab (z. B. für Bezüger von Ergänzungsleistungen), in anderen Fällen beträgt der Zuschuss einige Hundert Franken pro Jahr. Im Durchschnitt erhalten Bezüger rund CHF 2'400 jährlich – eine beträchtliche Entlastung.

Unterschiede zwischen den Kantonen

Die Umsetzung der IPV variiert stark. Hier einige Beispiele für 2026:

KantonEinkommensgrenze (Einzelperson, ca.)Antrag nötig?Auszahlung
ZürichCHF 54'000JaDirekt an Versicherer
BernCHF 42'000Nein (automatisch)Direkt an Versicherer
Basel-StadtCHF 48'000JaDirekt an Versicherer
LuzernCHF 46'000JaAn Versicherte
St. GallenCHF 38'000JaDirekt an Versicherer
WaadtCHF 52'000JaDirekt an Versicherer
GenfCHF 56'000JaAn Versicherte

Werte sind gerundete Richtwerte für 2026. Die effektiven Grenzen hängen von der individuellen Situation ab.

So stellen Sie den Antrag

Der Ablauf unterscheidet sich je nach Kanton, folgt aber einem ähnlichen Muster:

  1. Antragsfrist prüfen: In den meisten Kantonen müssen Sie den Antrag bis Ende März (für das laufende Jahr) einreichen. Einige Kantone erlauben Anträge bis Ende September.
  2. Antragsformular beschaffen: Entweder online auf der Website Ihres Kantons oder bei der Gemeindeverwaltung bzw. kantonalen Ausgleichskasse.
  3. Unterlagen zusammenstellen: Letzte Steuerveranlagung, aktuelle Versicherungspolice, Lohnausweis oder Selbstständigkeitsnachweis.
  4. Antrag einreichen: Online, per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle.
  5. Entscheid abwarten: Die Bearbeitung dauert in der Regel 4–8 Wochen. Bei Bewilligung wird der Zuschuss rückwirkend ausbezahlt oder direkt an den Versicherer überwiesen.

Rechenbeispiele für verschiedene Kantone

Beispiel 1: Alleinstehende Person, Kanton Zürich

Sandra, 32, arbeitet Teilzeit und verdient CHF 38'000 brutto pro Jahr. Ihre Krankenkassenprämie beträgt CHF 380/Monat (CHF 4'560/Jahr).

Beispiel 2: Familie mit 2 Kindern, Kanton Luzern

Die Familie Gerber hat ein Haushaltseinkommen von CHF 72'000. Die Gesamtprämien für die vierköpfige Familie belaufen sich auf CHF 14'400/Jahr.

Beispiel 3: Studentin, Kanton Waadt

Léa, 22, studiert Vollzeit und hat ein Jahreseinkommen von CHF 8'000 (Nebenjob). Ihre Prämie beträgt CHF 310/Monat.

IPV für Familien und Kinder

Familien profitieren besonders stark von der Prämienverbilligung:

Hinweis: Seit 2019 müssen die Kantone sicherstellen, dass Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung aus Familien mit tiefem und mittlerem Einkommen eine Prämienverbilligung von mindestens 80 % der Referenzprämie erhalten. Prüfen Sie unbedingt Ihren Anspruch.

Häufige Fehler vermeiden

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