Was ist die Prämienverbilligung?
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist ein staatlicher Zuschuss, der die finanzielle Belastung durch Krankenkassenprämien abfedert. Sie richtet sich an Personen und Familien, deren Einkommen im Verhältnis zu den Prämienkosten gering ist.
Die IPV wird durch Bund und Kantone gemeinsam finanziert. Der Bund stellt jährlich rund CHF 2,9 Milliarden bereit, die Kantone ergänzen diesen Betrag mit eigenen Mitteln. Die Umsetzung und die Einkommensgrenzen variieren von Kanton zu Kanton teilweise erheblich.
Wichtig: Die IPV wird nicht automatisch ausbezahlt. In den meisten Kantonen müssen Sie aktiv einen Antrag stellen. Nur wenige Kantone (z. B. Bern, Solothurn) prüfen den Anspruch automatisch anhand der Steuerdaten.
Wer hat Anspruch auf IPV?
Grundsätzlich können folgende Personengruppen eine Prämienverbilligung beantragen:
- Personen mit tiefem bis mittlerem Einkommen: Die Einkommensgrenzen variieren je nach Kanton. In vielen Kantonen haben auch Mittelstandsfamilien Anspruch.
- Familien mit Kindern: Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze. Familien mit zwei Kindern kommen oft noch mit einem Haushaltseinkommen von CHF 85'000–100'000 in den Genuss der IPV.
- Junge Erwachsene in Ausbildung: Lehrlinge, Studierende und Personen in Ausbildung erhalten in vielen Kantonen besonders hohe Verbilligungen.
- Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL): Hier wird die Krankenkassenprämie in der Regel vollständig übernommen.
- Sozialhilfebezüger: Die Prämie wird durch die Sozialhilfe gedeckt.
Wie hoch fällt der Zuschuss aus?
Die Höhe der IPV hängt von mehreren Faktoren ab:
- Ihrem steuerbaren Einkommen und Vermögen
- Der Haushaltsgrösse und Anzahl Kinder
- Der Referenzprämie Ihres Kantons
- Den kantonalen Berechnungsformeln
In einigen Kantonen deckt die IPV die gesamte Prämie ab (z. B. für Bezüger von Ergänzungsleistungen), in anderen Fällen beträgt der Zuschuss einige Hundert Franken pro Jahr. Im Durchschnitt erhalten Bezüger rund CHF 2'400 jährlich – eine beträchtliche Entlastung.
Unterschiede zwischen den Kantonen
Die Umsetzung der IPV variiert stark. Hier einige Beispiele für 2026:
| Kanton | Einkommensgrenze (Einzelperson, ca.) | Antrag nötig? | Auszahlung |
| Zürich | CHF 54'000 | Ja | Direkt an Versicherer |
| Bern | CHF 42'000 | Nein (automatisch) | Direkt an Versicherer |
| Basel-Stadt | CHF 48'000 | Ja | Direkt an Versicherer |
| Luzern | CHF 46'000 | Ja | An Versicherte |
| St. Gallen | CHF 38'000 | Ja | Direkt an Versicherer |
| Waadt | CHF 52'000 | Ja | Direkt an Versicherer |
| Genf | CHF 56'000 | Ja | An Versicherte |
Werte sind gerundete Richtwerte für 2026. Die effektiven Grenzen hängen von der individuellen Situation ab.
So stellen Sie den Antrag
Der Ablauf unterscheidet sich je nach Kanton, folgt aber einem ähnlichen Muster:
- Antragsfrist prüfen: In den meisten Kantonen müssen Sie den Antrag bis Ende März (für das laufende Jahr) einreichen. Einige Kantone erlauben Anträge bis Ende September.
- Antragsformular beschaffen: Entweder online auf der Website Ihres Kantons oder bei der Gemeindeverwaltung bzw. kantonalen Ausgleichskasse.
- Unterlagen zusammenstellen: Letzte Steuerveranlagung, aktuelle Versicherungspolice, Lohnausweis oder Selbstständigkeitsnachweis.
- Antrag einreichen: Online, per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle.
- Entscheid abwarten: Die Bearbeitung dauert in der Regel 4–8 Wochen. Bei Bewilligung wird der Zuschuss rückwirkend ausbezahlt oder direkt an den Versicherer überwiesen.
Rechenbeispiele für verschiedene Kantone
Beispiel 1: Alleinstehende Person, Kanton Zürich
Sandra, 32, arbeitet Teilzeit und verdient CHF 38'000 brutto pro Jahr. Ihre Krankenkassenprämie beträgt CHF 380/Monat (CHF 4'560/Jahr).
- IPV-Zuschuss: ca. CHF 2'880 pro Jahr
- Verbleibende Prämienbelastung: CHF 1'680/Jahr (CHF 140/Monat)
Beispiel 2: Familie mit 2 Kindern, Kanton Luzern
Die Familie Gerber hat ein Haushaltseinkommen von CHF 72'000. Die Gesamtprämien für die vierköpfige Familie belaufen sich auf CHF 14'400/Jahr.
- IPV-Zuschuss: ca. CHF 5'400 pro Jahr
- Verbleibende Prämienbelastung: CHF 9'000/Jahr (CHF 750/Monat)
Beispiel 3: Studentin, Kanton Waadt
Léa, 22, studiert Vollzeit und hat ein Jahreseinkommen von CHF 8'000 (Nebenjob). Ihre Prämie beträgt CHF 310/Monat.
- IPV-Zuschuss: ca. CHF 3'480 pro Jahr (fast vollständig)
- Verbleibende Prämienbelastung: CHF 240/Jahr (CHF 20/Monat)
IPV für Familien und Kinder
Familien profitieren besonders stark von der Prämienverbilligung:
- Kinderprämien: In vielen Kantonen werden die Prämien für Kinder bis 18 Jahre zu 80–100 % übernommen, sofern das Familieneinkommen unter der Grenze liegt.
- Junge Erwachsene (19–25): Für junge Erwachsene in Ausbildung gelten in der Regel erhöhte Verbilligungssätze.
- Einelternfamilien: Alleinerziehende erhalten in vielen Kantonen besondere Berücksichtigung bei der Berechnung.
Hinweis: Seit 2019 müssen die Kantone sicherstellen, dass Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung aus Familien mit tiefem und mittlerem Einkommen eine Prämienverbilligung von mindestens 80 % der Referenzprämie erhalten. Prüfen Sie unbedingt Ihren Anspruch.
Häufige Fehler vermeiden
- Antrag vergessen: In den meisten Kantonen erhalten Sie die IPV nur auf Antrag. Setzen Sie sich eine jährliche Erinnerung – am besten für Januar.
- Frist verpassen: Wer den Antrag zu spät einreicht, verliert den Anspruch für das laufende Jahr. Informieren Sie sich frühzeitig über die kantonale Frist.
- Falsche Einkommensdaten: Geben Sie immer das aktuelle Einkommen an. Bei massgeblichen Veränderungen (Stellenverlust, Lohnreduktion) kann ein Revisionsantrag eingereicht werden.
- Anspruch unterschätzen: Viele glauben, ihr Einkommen sei zu hoch. Gerade Familien mit Kindern haben oft bis in den Mittelstand hinein Anspruch – ein Antrag kostet nichts.
- Wechsel der Kasse nicht melden: Bei einem Kassenwechsel müssen Sie der IPV-Stelle den neuen Versicherer mitteilen, damit der Zuschuss korrekt weitergeleitet wird.