Jedes Jahr zahlen Hunderttausende Schweizerinnen und Schweizer zu viel für ihre Grundversicherung, weil sie den Wechsel scheuen. Dabei ist der Prozess denkbar einfach – und Ihr Versicherungsschutz bleibt lückenlos erhalten.
Zur Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die obligatorische Grundversicherung nach KVG ist gesetzlich standardisiert. Ob Sie bei der günstigsten oder der teuersten Kasse versichert sind: Sie erhalten exakt dieselben medizinischen Leistungen. Der einzige Unterschied ist die monatliche Prämie – und diese kann je nach Anbieter und Kanton um mehrere Tausend Franken pro Jahr variieren.
Ein Beispiel: Eine 38-jährige Person in Zürich mit Franchise CHF 1'500 bezahlt je nach Kasse zwischen CHF 298 und CHF 486 monatlich. Das entspricht einer jährlichen Differenz von CHF 2'256. Über fünf Jahre gerechnet sind das mehr als CHF 11'000 – ein Betrag, den man sinnvoller investieren könnte.
Nehmen Sie Ihre letzte Prämienrechnung zur Hand. Notieren Sie die monatliche Prämie, Ihr aktuelles Versicherungsmodell (Standard, Hausarzt, Telmed, HMO) sowie die gewählte Franchise. Diese Angaben benötigen Sie, um einen fairen Vergleich durchzuführen.
Nutzen Sie unseren unabhängigen Vergleichsrechner. Geben Sie Ihre Postleitzahl, Ihr Geburtsdatum und die gewünschte Franchise ein. Innert Sekunden sehen Sie alle verfügbaren Tarife – sortiert nach Monatsprämie, mit Angabe der Jahresersparnis gegenüber Ihrem aktuellen Tarif.
Haben Sie sich für einen Anbieter entschieden, stellen Sie dort den Aufnahmeantrag. In der Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht: Kein Versicherer darf Sie ablehnen, unabhängig von Ihrem Alter oder Gesundheitszustand. Die Bestätigung erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage.
Erst wenn die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse vorliegt, kündigen Sie den bestehenden Vertrag. Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bis zum 30. November beim Versicherer eintreffen. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben (A-Post Plus genügt ebenfalls).
Ab dem 1. Januar des Folgejahres gilt Ihr neuer Vertrag. Sie erhalten eine neue Versicherungskarte. Allfällige offene Rechnungen aus dem Vorjahr laufen weiterhin über die bisherige Kasse. Es entsteht zu keinem Zeitpunkt eine Deckungslücke.
| Termin | Ereignis | Was Sie tun sollten |
|---|---|---|
| Ende September 2026 | BAG publiziert Prämien 2027 | Vergleich starten, Sparpotenzial prüfen |
| Oktober 2026 | Versicherer versenden neue Prämien | Neuen Anbieter auswählen & beantragen |
| Bis 30. November 2026 | Kündigungsfrist (ordentlich) | Kündigung per Einschreiben absenden |
| 1. Januar 2027 | Neuer Vertrag tritt in Kraft | Neue Versicherungskarte nutzen |
| Bis 31. März 2027 | Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung | Nur bei unterjähriger Prämienerhöhung möglich |
Eine Kündigung der Grundversicherung muss folgende Angaben enthalten:
Profi-Tipp: Bewahren Sie den Einschreibebeleg auf. Falls es zu Unstimmigkeiten kommt, dient er als Zustellnachweis. Alternativ akzeptieren manche Versicherer auch eine Kündigung per E-Mail mit elektronischer Bestätigung – fragen Sie vorab nach.
Erhöht Ihre Kasse die Prämie unterjährig oder per 1. Juli, haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall endet die Frist am letzten Tag des Monats, der dem Monat der Prämienerhöhung vorangeht. Sie können dann per Erhöhungstermin wechseln.
Bei einem Kantonswechsel gelten neue Prämienregionen. Ihre Kasse muss Ihnen die neue Prämie mitteilen. Ist diese höher, können Sie per Umzugstermin kündigen – unabhängig von der ordentlichen Kündigungsfrist. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um erneut zu vergleichen.
Neugeborene müssen innert drei Monaten nach der Geburt bei einer Krankenkasse angemeldet werden. Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab Geburt. Sie können für Ihr Kind eine andere Kasse wählen als für sich selbst – vergleichen Sie die Kinderprämien separat.
Anders als bei der Grundversicherung gelten für Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht und separate Kündigungsfristen. Beachten Sie folgende Punkte:
Die häufigsten Stolperfallen beim Kassenwechsel – und wie Sie sie umgehen:
Ihre Wechsel-Checkliste 2026/2027: