Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bildet das Fundament des Schweizer Gesundheitssystems. Jede hier wohnhafte Person ist gesetzlich verpflichtet, sich bei einem zugelassenen Versicherer anzumelden. Doch bei über 60 Kassen variieren die Prämien erheblich.
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Die OKP – Obligatorische Krankenpflegeversicherung – ist die gesetzlich vorgeschriebene Basisabsicherung im Schweizer Gesundheitswesen. Sie wurde 1996 mit dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) eingeführt und garantiert allen in der Schweiz lebenden Personen Zugang zu einer umfassenden medizinischen Grundversorgung.
Das Besondere: Der Leistungskatalog ist für alle Versicherer identisch. Egal ob Sie bei einer grossen nationalen Kasse oder einem kleinen regionalen Anbieter versichert sind – Sie haben Anspruch auf exakt dieselben medizinischen Behandlungen, Medikamente und Spitalleistungen. Der Wettbewerb zwischen den Kassen findet ausschliesslich über den Preis und den Service statt.
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist verpflichtet, sich innert drei Monaten bei einer anerkannten Krankenversicherung anzumelden. Das gilt auch für:
Versäumen Sie die Frist, meldet die Gemeinde Sie automatisch bei einem Versicherer an. In diesem Fall haben Sie keine Wahl bezüglich Kasse und Modell – ein Grund mehr, sich rechtzeitig selbst umzuschauen.
Der Leistungskatalog der OKP ist im KVG festgeschrieben und wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) regelmässig aktualisiert. Die wichtigsten Bereiche umfassen:
Arztbesuche, Diagnosen, Laboruntersuchungen, Physiotherapie (auf ärztliche Verordnung), Ergotherapie, Logopädie, ambulante Operationen und Notfallbehandlungen sind vollumfänglich gedeckt, sofern sie medizinisch notwendig sind.
Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals in Ihrem Wohnkanton sind abgedeckt. Dies umfasst Unterkunft, Verpflegung, ärztliche und pflegerische Betreuung sowie Medikamente während des Aufenthalts.
Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) des BAG stehen, werden von der Grundversicherung bezahlt. Seit 2024 übernimmt die OKP auch bestimmte Biosimilars und Generika bevorzugt – fragen Sie Ihren Arzt nach günstigeren Alternativen.
Sämtliche Leistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sind von Franchise und Selbstbehalt befreit. Dazu gehören sieben Vorsorgeuntersuchungen, die Geburt (auch im Geburtshaus), Hebammenbesuche und eine Stillberatung.
Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen werden von der OKP übernommen, darunter gynäkologische Kontrollen, Mammografie-Screening ab 50 Jahren und Darmkrebsvorsorge.
Innerhalb der Grundversicherung können Sie zwischen verschiedenen Modellen wählen, die sich in der Arztwahl und im Preis unterscheiden:
| Modell | Arztwahl | Rabatt | Für wen geeignet? |
|---|---|---|---|
| Standard | Freie Wahl | – | Wer maximale Flexibilität schätzt |
| Hausarzt | Erst zum Hausarzt | 10–20 % | Wer ohnehin einen festen Hausarzt hat |
| HMO | Gruppenpraxis | 15–25 % | Stadtbewohner mit HMO-Zentrum in der Nähe |
| Telmed | Erst Telefonberatung | 12–22 % | Digital-affine Personen |
| Apotheke | Erst Apotheke | 8–15 % | Personen mit leichteren Beschwerden |
Wichtig: Bei allen Modellen erhalten Sie identische Leistungen. Der Unterschied liegt lediglich im Zugangsweg: Bei Modellen mit eingeschränkter Arztwahl konsultieren Sie zuerst eine bestimmte Anlaufstelle, bevor Sie an Spezialisten überwiesen werden.
Ihre persönliche Kostenbeteiligung setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
Im schlimmsten Fall (höchste Franchise, hohe Arztkosten) betragen Ihre maximalen jährlichen Eigenkosten: CHF 2'500 + CHF 700 + allfällige Spitaltage à CHF 15. Alles darüber übernimmt die Versicherung zu 100 %.
Die Krankenkassenprämie hängt von mehreren Faktoren ab:
Da alle Kassen identische Leistungen bieten, geht es ausschliesslich darum, den günstigsten Preis zu finden. Hier die wirksamsten Hebel: