Hier finden Sie Antworten auf die 17 wichtigsten Fragen rund um Krankenkassenprämien, den Wechsel, Franchise und Prämienverbilligung in der Schweiz.
Ja, unser Vergleich ist vollständig gratis und unverbindlich. Es entstehen keinerlei Kosten oder Verpflichtungen – weder bei der Nutzung des Rechners noch beim anschliessenden Wechsel der Kasse. Wir finanzieren uns unabhängig und erhalten keine Provisionen von Versicherern, die unsere Empfehlungen beeinflussen könnten.
In der Grundversicherung (OKP) ja. Der Leistungskatalog ist im KVG gesetzlich festgeschrieben und bei sämtlichen zugelassenen Versicherern identisch. Egal bei welcher Kasse Sie versichert sind, Sie erhalten dieselben Behandlungen, Medikamente und Spitalleistungen. Unterschiede gibt es ausschliesslich bei den freiwilligen Zusatzversicherungen.
Ihre Angaben werden ausschliesslich für die Durchführung des Prämienvergleichs verwendet. Wir geben keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter und verkaufen keine Nutzerinformationen. Details zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Die ordentliche Kündigungsfrist für einen Wechsel per 1. Januar läuft am 30. November ab. Die Kündigung muss bis zu diesem Datum beim bisherigen Versicherer eingetroffen sein – das Poststempeldatum allein genügt nicht. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben oder A-Post Plus, um den Zustellnachweis zu sichern.
Dann bleibt Ihr bestehender Vertrag für ein weiteres Jahr bestehen. Ein ordentlicher Wechsel ist erst wieder zum nächsten 1. Januar möglich. Ausnahme: Erhöht Ihre Kasse die Prämie unterjährig oder wechseln Sie den Wohnkanton, haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht und können vorzeitig wechseln.
In der Grundversicherung nein. Es besteht eine gesetzliche Aufnahmepflicht: Jeder zugelassene Versicherer muss Sie aufnehmen – unabhängig von Alter, Vorerkrankungen oder Gesundheitszustand. Bei Zusatzversicherungen hingegen gibt es keine Aufnahmepflicht. Versicherer dürfen Anträge ablehnen oder Vorbehalte anbringen.
Behandlungen, die vor dem Wechseldatum (in der Regel 31. Dezember) stattfanden, werden von der bisherigen Kasse abgerechnet. Reichen Sie alle Belege möglichst zeitnah beim alten Versicherer ein. Ab dem 1. Januar läuft alles über die neue Kasse. Es entsteht zu keinem Zeitpunkt eine Lücke in Ihrem Versicherungsschutz.
Einige Versicherer bieten Verträge an, die auch per 30. Juni kündbar sind. Die Kündigungsfrist endet dann am 31. März. Schauen Sie in Ihren Vertragsbedingungen nach, ob eine halbjährliche Option besteht. Zudem können Sie bei ausserordentlichen Umständen (Prämienerhöhung, Umzug in einen anderen Kanton) auch unterjährig wechseln.
Grundsätzlich nur bei einem ausserordentlichen Kündigungsrecht. Dieses greift beispielsweise bei einer unterjährigen Prämienerhöhung, einem Kantonswechsel oder wenn Ihre Kasse einen Rechnungsnachzug erhält (und dadurch eine höhere Prämie verlangt). Der reguläre Wechseltermin bleibt der 1. Januar.
Selbst CHF 30 Ersparnis pro Monat summieren sich auf CHF 360 im Jahr und CHF 1'800 über fünf Jahre. Der Aufwand für einen Wechsel ist minimal: ein Aufnahmeantrag und ein Kündigungsschreiben. Bei diesem Kosten-Nutzen-Verhältnis lohnt sich fast jeder Wechsel.
Die optimale Franchise hängt von Ihrem Gesundheitsprofil ab. Als Faustregel gilt: Wer jährlich weniger als CHF 1'800 an Arztkosten verursacht, spart mit der höchsten Franchise (CHF 2'500) am meisten. Bei regelmässigen Arztbesuchen (über CHF 2'800/Jahr) ist die tiefe Franchise (CHF 300) wirtschaftlicher. Lesen Sie unseren Franchise-Ratgeber für detaillierte Rechenbeispiele.
Die Franchise ist der jährliche Fixbetrag, den Sie selbst tragen müssen (wählbar: CHF 300 bis CHF 2'500). Der Selbstbehalt sind die 10 % der Kosten, die nach Erreichen der Franchise anfallen – gedeckelt bei CHF 700/Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Ihre maximale Eigenleistung beträgt also Franchise + Selbstbehalt.
Nein. Die Franchise kann nur per 1. Januar angepasst werden. Melden Sie die gewünschte Änderung rechtzeitig bei Ihrer Kasse an – in der Regel bis Ende November für eine Erhöhung und bis Ende Oktober für eine Senkung. Eine Franchise-Änderung erfordert keinen Kassenwechsel.
Kinderprämien (0–18 Jahre) sind deutlich tiefer als Erwachsenenprämien und liegen je nach Kanton und Versicherer zwischen CHF 80 und CHF 160 monatlich. Kinder zahlen standardmässig keine Franchise und keinen Selbstbehalt. Viele Kassen gewähren zudem Familienrabatte, wenn mehrere Kinder versichert sind.
Beim Telmed-Modell kontaktieren Sie vor jedem Arztbesuch zuerst eine ärztliche Beratungshotline (telefonisch oder per App). Dort wird Ihre Situation eingeschätzt, und Sie erhalten eine Empfehlung: Selbstbehandlung, Apothekenbesuch oder Arztzuweisung. Der Prämienrabatt liegt typischerweise bei 12 bis 22 Prozent gegenüber dem Standardmodell.
Nein, die beiden Versicherungen sind vollständig unabhängig voneinander. Sie können die günstigste Grundversicherung bei Anbieter A abschliessen und die beste Zusatzversicherung bei Anbieter B. Manche Kassen bieten allerdings Kombi-Rabatte an, wenn Sie beides bündeln – prüfen Sie, ob sich das in Ihrem Fall rechnet.
In den meisten Kantonen müssen Sie einen Antrag bei der kantonalen Ausgleichskasse, der Gemeinde oder online einreichen. Benötigt werden in der Regel Ihre letzte Steuerveranlagung und die aktuelle Versicherungspolice. Einige wenige Kantone (z. B. Bern, Solothurn) prüfen den Anspruch automatisch anhand der Steuerdaten. Informieren Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde über das genaue Vorgehen und die Antragsfristen.