Neugeborene versichern – Fristen, Franchise und Spartipps
Inhaltsverzeichnis
Anmeldepflicht und Dreimonatsfrist
Jedes in der Schweiz geborene Kind muss bei einer Krankenkasse angemeldet werden – das schreibt das Krankenversicherungsgesetz (KVG) vor. Ab dem Moment der Geburt besteht Versicherungspflicht. Die Eltern haben dafür eine Frist von drei Monaten.
Wird das Kind innerhalb dieser Frist angemeldet, greift der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Geburtstag. Das ist entscheidend, denn die Kosten für allfällige Behandlungen in den ersten Lebenstagen oder -wochen (z. B. Neugeborenenpflege im Spital) werden so von der Kasse übernommen.
Achtung: Wird die Dreimonatsfrist versäumt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Anmeldedatum. Kosten, die in der Zwischenzeit angefallen sind, müssen die Eltern selbst tragen. Es gibt keine Kulanz und keine Ausnahmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsschein oder Bestätigung des Zivilstandsamts
- Angaben eines Elternteils (Name, Adresse, AHV-Nummer)
- Gewünschtes Versicherungsmodell und Franchisestufe
Die richtige Krankenkasse fürs Kind
Eltern sind nicht verpflichtet, ihr Kind bei der gleichen Krankenkasse zu versichern wie sich selbst. Das eröffnet Sparpotenzial, denn die Kinderprämien variieren zwischen den Anbietern erheblich. Ein sorgfältiger Prämienvergleich kann pro Kind und Jahr mehrere Hundert Franken einsparen.
Worauf bei der Wahl achten?
- Prämie: Die Kinderprämie unterscheidet sich je nach Kanton und Versicherer. In einzelnen Kantonen bieten bestimmte Kassen Kinderprämien unter CHF 80 pro Monat an, während andere über CHF 130 verlangen.
- Familienrabatte: Einige Versicherer gewähren ab dem zweiten Kind eine Reduktion von 10 bis 20 Prozent auf die Grundversicherungsprämie.
- Servicequalität: Gute telefonische Erreichbarkeit und schnelle Rückerstattungen sind im Familienalltag Gold wert.
- Zusatzversicherungsangebot: Prüfen Sie, ob die Kasse attraktive Kinderzusatzversicherungen im Programm hat, die Sie im Paket abschliessen können.
Kind bei anderer Kasse als die Eltern?
Das ist absolut zulässig und in vielen Fällen sinnvoll. Allerdings entfällt dann unter Umständen ein Familienrabatt bei der Eltern-Kasse. Rechnen Sie deshalb beide Varianten durch: einmal alles beim gleichen Versicherer, einmal das Kind bei der günstigsten Kinder-Kasse.
Franchise für Kinder – welche wählen?
Für Kinder bis 18 Jahre gelten reduzierte Franchisestufen. Im Gegensatz zu Erwachsenen ist die Kinderfranchise deutlich niedriger:
| Franchisestufe | Jährliche Franchise | Prämieneffekt |
|---|---|---|
| Franchise 0 | CHF 0 | Höchste Prämie |
| Franchise 100 | CHF 100 | Leicht reduziert |
| Franchise 200 | CHF 200 | Moderat reduziert |
| Franchise 300 | CHF 300 | Niedrigste Prämie |
| Franchise 400 | CHF 400 | Niedrigste Prämie |
| Franchise 500 | CHF 500 | Niedrigste Prämie |
| Franchise 600 | CHF 600 | Niedrigste Prämie |
Im Gegensatz zu Erwachsenen gibt es bei Kindern keinen Selbstbehalt von 10 Prozent bis CHF 700. Der maximale Selbstbehalt für Kinder beträgt CHF 350 pro Jahr.
Empfehlung: Für Kleinkinder (0–5 Jahre) ist die Franchise CHF 0 oft die beste Wahl. Kinder in diesem Alter sind häufig krank, und die Prämienersparnis bei einer höheren Franchise wird durch die Arztkosten schnell aufgefressen. Ab dem Schulalter können gesunde Kinder von einer Franchise von CHF 100 oder CHF 200 profitieren.
Zusatzversicherungen für Neugeborene
Der ideale Zeitpunkt für den Abschluss von Zusatzversicherungen ist unmittelbar nach der Geburt. In den ersten drei Lebensmonaten verzichten viele Versicherer auf Gesundheitsfragen und nehmen das Kind ohne Vorbehalte auf.
Welche Zusatzversicherungen sind sinnvoll?
- Zahnversicherung: Kieferorthopädische Behandlungen (Zahnspangen) kosten CHF 5'000 bis 15'000. Eine frühzeitig abgeschlossene Zahnversicherung mit Kieferorthopädie-Deckung rechnet sich fast immer.
- Ambulante Zusatzversicherung: Deckt Brillen, Impfungen ausserhalb des Grundkatalogs, Komplementärmedizin und Notfalltransporte.
- Spitalzusatzversicherung: Ein Einzelzimmer oder die Möglichkeit, den Kinderarzt im Spital frei zu wählen, kann im Krankheitsfall des Kindes beruhigend sein. Mehr dazu im Spitalversicherungs-Vergleich.
Wichtig: Zeitfenster nutzen
Nach den ersten drei Monaten wird der Abschluss von Zusatzversicherungen deutlich schwieriger. Es können Gesundheitsfragen gestellt werden, und bestehende Diagnosen führen möglicherweise zu Vorbehalten oder Ablehnungen. Handeln Sie daher zeitnah nach der Geburt.
Spartipps für junge Familien
- Prämienvergleich durchführen: Die Kinderprämien unterscheiden sich kantonal stark. Ein kostenloser Vergleich zeigt die günstigsten Optionen innert Sekunden.
- Versicherungsmodell wählen: Auch für Kinder stehen HMO-, Hausarzt- und Telmed-Modelle zur Verfügung. Die Ersparnis beträgt bis zu 20 Prozent gegenüber dem Standardmodell.
- Prämienverbilligung beantragen: Familien mit tiefem bis mittlerem Einkommen haben in den meisten Kantonen Anspruch auf Prämienverbilligung für Kinder. In einigen Kantonen werden Kinderprämien sogar vollständig subventioniert.
- Jährliche Zahlungsweise: Wer die Prämie jährlich statt monatlich bezahlt, erhält bei vielen Kassen einen Rabatt von 1 bis 2 Prozent.
- Familienrabatte nutzen: Ab dem zweiten oder dritten Kind bieten einzelne Versicherer reduzierte Prämien in der Grundversicherung an.
- Steuerabzüge geltend machen: Krankenkassenprämien für Kinder sind bei Bund und Kanton als Abzug anerkannt. Vergessen Sie nicht, diese in der Steuererklärung aufzuführen.
Schritt-für-Schritt: Neugeborenes versichern
- Vor der Geburt: Prämienvergleich für Kinderversicherungen durchführen, Zusatzversicherungen vorrecherchieren
- Nach der Geburt: Geburtsschein beim Zivilstandsamt abholen
- Innert 2 Wochen: Grundversicherung beim gewählten Anbieter beantragen (Online-Formular oder telefonisch)
- Innert 4 Wochen: Zusatzversicherungen (Zahn, ambulant, Spital) beantragen – solange noch keine Gesundheitsprüfung nötig ist
- Innert 3 Monaten: Sicherstellen, dass die Police bestätigt wurde und rückwirkend ab Geburt gilt
Häufige Fragen
Nein. Sie können für Ihr Kind eine beliebige zugelassene Krankenkasse wählen. Es besteht keine Bindung an den Versicherer der Eltern.
Der Versicherungsschutz beginnt dann erst ab dem Anmeldedatum und gilt nicht rückwirkend. Alle bis dahin angefallenen Arzt- und Spitalkosten tragen Sie selbst. Es empfiehlt sich daher, die Anmeldung möglichst rasch nach der Geburt vorzunehmen.
Für Neugeborene und Kleinkinder empfehlen wir die Franchise CHF 0. In den ersten Lebensjahren sind Arztbesuche häufig, und die geringe Prämienersparnis bei höherer Franchise steht in keinem Verhältnis zu den anfallenden Kosten.
Ja, das ist ohne Weiteres möglich. Zusatzversicherungen werden individuell abgeschlossen und sind nicht an die Police der Eltern gekoppelt.